Gesetzliche Grundlagen

Das JUfo Möglingen ist eine anerkannte Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe und leitet somit ihren Arbeitsauftrag aus dem SGB VIII und hier wiederum aus dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ab.

Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften

§ 1 Abs. 3 (1) KJHG bringt zum Ausdruck, dass Jugendhilfe “… junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen” soll, “Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen”. § 11 Abs. 1 KJHG (Jugendarbeit) führt weiterhin aus: “Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.” Konkretisiert werden diese Aussagen dann in Abs. 3. Die Schwerpunkte der Jugendarbeit umfassen damit die “(1) außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, (2) Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, (3) Arbeitswelt-, Schul- und Familienbezogene Jugendarbeit, (4) internationale Jugendarbeit, (5) Kinder- und Jugenderholung und (6) Jugendberatung”.

Zweites Kapitel -Leistungen der Jugendhilfe

Erster Abschnitt
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder und Jugendschutz

§ 11 Jugendarbeit KJHG

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Jugendberatung.

(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

§ 13 Jugendsozialarbeit KJHG

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz KJHG

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

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04. Juli 2013

Grundprinzipien

Die Arbeit im Möglinger Jugendhaus „JUfo“ basiert auf den Grundsätzen der offenen Jugendarbeit:

  • Bildung,
  • Freiwilligkeit,
  • Beteiligung/ Mitbestimmung,
  • Aktivierung, Förderung und
  • Wertschätzung.

Unser Ziel ist es, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen Kindern und Jugendlichen ein vielseitiges Freizeitangebot zu machen. Sie haben dabei nicht nur die freie Wahl, sondern auch viele Möglichkeiten sich auch bei der Planung, Organisation und Durchführung zu beteiligen. Ihre Mitbestimmung ist hierbei ausdrücklich erwünscht!

Die Offene Jugendarbeit bietet sowohl im offenen Betrieb, als auch bei festen Angeboten und Veranstaltungen eine Vielzahl von Bildungsgelegenheiten. Diese sind nicht zu verwechseln oder zu vergleichen mit Bildung im klassischen Sinne, die an der Schule oder in der Ausbildung vermittelt wird (formale Bildung). Vielmehr handelt es sich hier um Bildungsmöglichkeiten der non- und informellen Bildung. Diese Bildungsbereiche sind als Grundlage der formellen Bildung besonders wichtig und unterstützen diese. Als Beispiele für non-formelle Bildung sind z.B. Workshops zu nennen, die die Teilnehmer freiwillig belegen und auf deren Inhalt sie einen gewissen Einfluss haben.

Sowohl mit Jugendlichen als auch mit Eltern unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen entwickeln wir Angebote und Programme, die interkulturelle Kompetenzen fördern.

Die Informelle Bildung findet im Alltag, d.h. im offenen Betrieb des Jugendhauses statt. Hier werden neue Verhaltensweisen kennen gelernt und erprobt, damit trotz großer Unterschiede im Alter, Geschlecht und Nationalität ein gemeinsames Leben im Jugendhaus ermöglicht wird.

Die verschiedenen Bildungsebenen sind nicht isoliert von einander zu betrachten, sondern bauen aufeinander auf und ergänzen sich.

Die Ziele, die das JUfo zur Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit der Jugendlichen verfolgt, finden sich auch in der politischen Bildung wieder, deren Ziel es ist, Toleranz und Kritikfähigkeit zu vermitteln und zu stärken, demokratische Spielregeln zu verankern und damit zur Herausbildung und Weiterentwicklung von aktiver Bürgerschaft und Partizipation beizutragen.

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03. Juli 2013

Offener Betrieb

Ihr seid herzlich eingeladen das JUfo im offenen Betrieb zu besuchen. Offener Betrieb bedeutet, dass Ihr zu dieser Zeit alle Spielgeräte benutzen, Musik hören und Euch mit Freunden treffen könnt. Hört sich gut an? Dann schaut doch einfach mal zu unseren Öffnungszeiten vorbei. Im Angebot haben wir Klassiker wie Billard, Tischtennis, Dart, Kicker eine PS4 und jede Menge Brettspiele.

Getränke, Snacks und Süßies gibt es zum kleinen Preis und ein Glas Wasser auch umsonst.

Im Offenen Betrieb sind zwei Sozialpädagogen/ -innen anwesend, die Ihr gerne vollquatschen oder zu einem Spielchen herausfordern könnt. Natürlich sind wir auch mit Rat und Tat zur Stelle, wenn´s mal Probleme gibt.

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03. Juli 2013