Jubiläumsfeier 28.09.13

Es ist mittlerweile schon 20 Jahre her seit dem das JUfo in Möglingen zum ersten Mal die Luken für seine Besucher öffnete. Seit dem durften viele Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter, Vereinsmitglieder viele Jahre voll Freude, Gemeinschaftlichkeit und Konstruktivität im Jugendhaus verbringen. Viele schöne Erinnerungen wollen bei dieser Gelegenheit ausgetauscht und wiederbelebt werden.
Das Jubiläum wollen wir gemeinsam mit allen Interessierten feiern. Am 28.09.13 laden wir ganz herzlich ab 14 Uhr zu unserer Feier ein. Das JUfo-Team wird ein unterhaltsames Programm für die Besucher auf die Beine stellen. Ein Highlight der Veranstaltung wird die Ausstellung „20 Jahre JUfo“ mit Bild und Tonmaterial sein. Das Kinderspielangebot rundet die familienfreundliche Veranstaltung ab. Für Essen vom Grill und Trinken ist natürlich gesorgt.  Die Veranstaltung gleicht einem Tag der offenen Tür. Also fühlen Sie sich herzlich eingeladen. Wir freuen uns darauf zahlreiche Besucher in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.

Programm:

14.00 Uhr Beginn
14.15 Uhr Begrüßung (Herr Blum)
14.30 Uhr politische und bauliche Entstehung (Herr Weigele)
14.45 Uhr Geschichte des Jugendhausvereins (Frank Sigloch)

15 Uhr – 18 Uhr Essen vom Grill, Getränke und Cocktailbar

15.00 Uhr – 18.00 Uhr Kinderprogramm:

Kistenstapeln, Spielstraße, Bastelangebot, Sumo-Ringer

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25. September 2013

Musik-Brunch 10.11.13

Am 10.11.13 laden wir Sie herzlich zum Musik-Brunch im JUfo ein. Wie immer servieren wir ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Buffet. Für die musikalische Unterstützung sorgt die Akustik-Band des Jugendhausleiters „LineIn“.
Mehr Informationen zur Band unter www.lineinband.de

Einlass & Sektempfang: 10.45 Uhr
Beginn Speisen & Musik: 11.00 Uhr
Ende: ca. 14.00 Uhr
Eintritt: 15€ Erwachsene, Kinder pro Lebensjahr 1€
Tischreservierung (ist erwünscht): 07141/241547

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25. September 2013

Kletterpark 6.9.13

Endlich ist es soweit! Der lang ersehnte kleine Kletterpark auf dem Schulhof der Hanfbachschule ist fertig gestellt. Mit tatkräftiger Unterstützung von Thomas Tollkiehn (Lehrer HBS) und Mergim Bujupi (BDF im JUfo) ist das Klettervergnügen nun für Schüler, Kinder des Horts und Besucher des Jugendhauses gleichermaßen zu nutzen. Wir freuen uns auf zahlreiche schöne Stunden in schwindelerregender Höhe!

Beschreibung Kletter-Park:

Im naturnahen Schulhof der Hanfbachschule, wird in den Sommermonaten zwischen zwei Bäumen auf ca. 4 Metern Höhe, eine Slackline zwischen zwei Bäumen gespannt sein. Über „Monkeys“ (Klettergriffe die mit Hilfe von Spanngurten am Baumstamm befestigt werden) begeben sich die Kletterer auf Höhe der Slackline. Von dort wird die Distanz zwischen den beiden Bäumen (ca. 8m) in 4 Metern Höhe balancierend überwunden. Am Ende können sich die Kletterer auf der anderen Seite abseilen. Beim Klettern werden die Kinder und Jugendlichen von fachkundigen Pädagogen gesichert und betreut. So befindet sich eine Kletteranlage im direkten Umfeld des JUfos und eine weitere Möglichkeit der spontanen Freizeitgestaltung wurde geschaffen.

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06. September 2013

Neugestaltung Außenbereich

Umbaumaßnahmen im Außenbereich des Jugendhauses (JUfo)

 Leider verfügte das Jugendhaus bisher durch seinen Standort über keine nutzbare Außenfläche. Da die Kinder und Jugendlichen sich in den Sommermonaten nicht zuletzt wegen der großen Hitze statt im Gebäude lieber im Freien aufhalten, bestand akuter Handlungsbedarf.

Spielwiese

Da das JUfo rundum von öffentlichen Wegen umgeben ist, gab es für die Jugendhausbesucher bisher keine Spielfläche auf der Federball, Torwandschießen, Frisbee-Spielen oder ähnliches möglich war. Als einzige Möglichkeit der Umgestaltung wurde die abschüssige Wiese zum Parkplatz ermittelt. Um die Fläche bespielbar zu machen musste zunächst das Gelände begradigt werden. Im Anschluss wurde der Untergrund plattiert und neuer Rasen ausgesät. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten hat sich die Fläche nun schon fast in einen Rasen verwandelt. Um zu gewährleisten, dass keine unachtsamen Kinder mit Fahrzeugen auf dem Parkplatz in Berührung kommen, wurde ein naturnaher Holzaun installiert. Dieser wurde mit tatkräftiger Unterstützung der Mädchengruppe des JUfos mit Holz-Lasur vor Verwitterung geschützt. Zusätzlich haben die Mülltonnen des Jugendhauses eine Einhausung bekommen und stehen nicht wie seither ungeschützt auf der Wiese.

 Freifläche vor dem JUfo

Vor dem Haupteingang des Jugendhauses (Doppeltüre in Richtung Hanf- und Furtbachschule) wurden bei der Erbauung des Jugendhauses große Natursteinplatten in den erdigen Untergrund verlegt. Die Fläche wurde für zahlreiche Veranstaltungen und Gruppenangebote als Außenfläche genutzt. Leider haben sich die Platten im Laufe von mittlerweile 20 Jahren besorgniserregend verschoben. So entstanden Stolperfallen zwischen den Platten. Nicht zuletzt wegen der Rutschgefahr bei Nässe und Schneeglätte mussten die alten Natursteinplatten weichen. Zurzeit werden die neuen kleineren Natursteine vor dem Jugendhaus auf einer Betonfläche verlegt. Die neue Fläche wird sowohl den technischen Anforderungen, wie die Befahrung mit Baumaschinen, als auch den optischen Ansprüchen des Jugendhauses für einen langen Zeitraum gerecht werden.

 

JUfo Beach

Bei der Entstehung des Jugendhauses wurde auch ein kleiner Teich im Außenbereich des Jugendhauses mit eingeplant. Leider war dieser schon seit Jahren sich selbst überlassen und unter den Gästen des Jugendhauses ließen sich auch keine ambitionierten Hobbygärtner finden. Also wurde über eine alternative Nutzung des Geländes nachgedacht. Die Mitarbeiter des JUfos, Der JUfo Verein und die Gäste des Hauses entschlossen sich dazu einen JUfo-Strand zu bauen. Die Sandfläche soll in den Sommermonaten mit gemütlichen Liegestühlen und kühlen Getränken zum Verweilen einladen.

 Installation einer Slackline

In Absprache mit der Gemeinde und in Kooperation mit Herrn Tollkien (Sportlehrer Hanfbachschule) wurde ein geeigneter Platz für eine Slackline gefunden. Im naturnahen Schulhof der Hanfbachschule, wird in den Sommermonaten zwischen zwei Bäumen auf ca. 4 Metern Höhe, eine Slackline zwischen zwei Bäumen gespannt sein. Über „Monkeys“ (Klettergriffe die mit Hilfe von Spanngurten am Baumstamm befestigt werden) begeben sich die Kletterer auf Höhe der Slackline. Von dort wird die Distanz zwischen den beiden Bäumen (ca. 8m) in 4 Metern Höhe balancierend überwunden. Am Ende können sich die Kletterer auf der anderen Seite abseilen. Beim Klettern werden die Jugendlichen von fachkundigen Pädagogen gesichert und betreut. So befindet sich eine Kletteranlage im direkten Umfeld des JUfos und eine weitere Möglichkeit der spontanen Freizeitgestaltung wurde geschaffen.                        Michi bei der Installation der Monkeys

 Neubegrünung Schneckendach

Auch an der Schnecke, dem Veranstaltungsraum des Jugendhauses, ging die Zeit nicht spurlos vorbei. Im Laufe der Jahre hatte sich die auf dem Schrägdach liegende Erde der Dachbegrünung mehr und mehr nach unten gearbeitet. Dieser Umstand machte es nötig das Schneckendach mit einer langlebigeren Begrünung neu zu bedecken.

 Schaukasten am Parkplatz

Ein neu installierter Schaukasten in Richtung des Parkplatzes, soll interessierte Jugendliche und Bürger noch besser über aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen im Jugendhaus Informieren.

Einweihung des neuen Außenbereiches

Die Einweihung des neuen Außenbereiches wird am 28.09.13 ab 14 Uhr gemeinsam mit dem 20 jährigen Bestehen des JUfos gefeiert. Wir laden Sie jetzt schon herzlich dazu ein unsere Gäste, an diesem hoffentlich sonnigen Tag, zu sein. Weitere Informationen zu den Jubiläumsfeierlichkeiten finden Sie ab dem 19.09.13 in den Möglinger Nachrichten oder schon jetzt unter www.jufo-moeglingen.de

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28. August 2013

Gesetzliche Grundlagen

Das JUfo Möglingen ist eine anerkannte Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe und leitet somit ihren Arbeitsauftrag aus dem SGB VIII und hier wiederum aus dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ab.

Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften

§ 1 Abs. 3 (1) KJHG bringt zum Ausdruck, dass Jugendhilfe “… junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen” soll, “Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen”. § 11 Abs. 1 KJHG (Jugendarbeit) führt weiterhin aus: “Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.” Konkretisiert werden diese Aussagen dann in Abs. 3. Die Schwerpunkte der Jugendarbeit umfassen damit die “(1) außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, (2) Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, (3) Arbeitswelt-, Schul- und Familienbezogene Jugendarbeit, (4) internationale Jugendarbeit, (5) Kinder- und Jugenderholung und (6) Jugendberatung”.

Zweites Kapitel -Leistungen der Jugendhilfe

Erster Abschnitt
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder und Jugendschutz

§ 11 Jugendarbeit KJHG

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Jugendberatung.

(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

§ 13 Jugendsozialarbeit KJHG

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz KJHG

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

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04. Juli 2013